TT Beläge nicht zugelassen

Peter Menzel
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TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von Peter Menzel »

Wer kennt Spieler die mit nicht zugelassen Belägen spielt,ich kenne nur G.Kögl und Bruno Hach
von Alt Erlaa ?
Peter Menzel
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Re: TT Belege nicht zugelassen

Beitrag von Peter Menzel »

Protest gegen Alt Erlaa6 Gruppe 2b 5:5
Antwort von MUBA:
S.g. Hr. Menzel



Der MUBA konnte aus folgenden Gründen ihren Protest laut Mail vom 24. 11. Nicht behandeln



Sie scheinen im Adressenverzeichnis weder als Funktionär noch als Mannschaftsführer von WILI/7 auf



auf dem Spielberichtsformular wurde zwar der Protestgrund und der Zeitpunkt, dieser offensichtlich nicht zeitgleich mit dem Protestgrund, nicht aber der Spielstand, wie es der § 32 (2), ÖTTV-Reg., vorsieht, vermerkt;

eine schriftliche Erläuterung zu dem Protest, wie in § 32 (3), ÖTTV-Reg., gefordert, ist seitens eines autorisierten Vereinsvertreters innerhalb der ebenfalls im § 32 (3), ÖTTV-Reg., geregelten Frist ist ebenso wenig eingegangen wie die Protestgebühr, bzw. ein Vermerk, diese über den RSt.-Ausw. einzuheben.

Aus all diesen Gründen ist der Protest vom MUBA nicht zu behandeln, da insbesondere die Nichtbefolgung des § 32 (3), ÖTTV-Reg., explizit zur Folge hat, dass der Protest als "nicht eingebracht" anzusehen ist.



Auf Grund ihres Schreiben wurde jedoch am 27. 11. bei einem Spiel von der Mannschaft WPAE/6 eine Schlägerkontrolle vorgenommen, Ergebnis siehe kommendes RS.
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igelfisch
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Re: TT Belege nicht zugelassen

Beitrag von igelfisch »

in wie fern war der Belag dmm nicht zugelassen bzw. wie wurde das fest gestellt?
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eden4ever
Peter Menzel
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Re: TT Belege nicht zugelassen

Beitrag von Peter Menzel »

beide Spieler hatten einen Noppenbelag ohne Gripp (der Ball rutscht über den Belag)
oliver463

Re: TT Belege nicht zugelassen

Beitrag von oliver463 »

na dann viel Spass beim Protestieren
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Meggs
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Re: TT Belege nicht zugelassen

Beitrag von Meggs »

Wenn ich mich nicht ganz irre hab ich im Forum mal was gelesen von Rudolph Stefan von Flötzersteig, wobei ich glaube dass da die Noppen nicht nicht zugelassen sein sollen sondern er Sie behandelt(e). Aber wer weiss ob das immer noch der Fall ist (oder war), grundsätzlich gilt ja mal die Unschuldsvermutung. Vielleicht weiss da jemand anders besser bescheid. Als ich das damals gelesen hab hatt es mich aber nicht verwundert.
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oliver463

Re: TT Belege nicht zugelassen

Beitrag von oliver463 »

Die Behandlung nachzuweisen, wird Dir in der Praxis wohl kaum gelingen
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Aut Spirit
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Re: TT Belege nicht zugelassen

Beitrag von Aut Spirit »

Meggs hat geschrieben:Wenn ich mich nicht ganz irre hab ich im Forum mal was gelesen von Rudolph Stefan von Flötzersteig, wobei ich glaube dass da die Noppen nicht nicht zugelassen sein sollen sondern er Sie behandelt(e). Aber wer weiss ob das immer noch der Fall ist (oder war), grundsätzlich gilt ja mal die Unschuldsvermutung. Vielleicht weiss da jemand anders besser bescheid. Als ich das damals gelesen hab hatt es mich aber nicht verwundert.
Dazu kann ich nur sagen, dass dieser Spieler alles für einen Sieg machen würde. Deshalb würde ich ihm absolut zutrauen, dass er seinen Schläger / Noppe manipuliert..

Mich pers. würde sehr interessieren ob die Noppe vom Hr. Grasserbauer (Rennweg) legal und erlaubt ist..
lg
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Meggs
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Re: TT Belege nicht zugelassen

Beitrag von Meggs »

Die Behandlung nachzuweisen, wird Dir in der Praxis wohl kaum gelingen
Is klar, geb ich Dir voll recht. Nachweisen hab ich aber auch nicht nötig, in dem Fall is es mir sogar egal, er soll machen was er will oder auch nicht. Es gibt einfach Leute bei denen fällt es leicht darüber zu stehen.
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stealth
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Re: TT Belege nicht zugelassen

Beitrag von stealth »

nicht jede noppe ist präpariert. es gibt auch spieler, die ihre legale noppen gut einsetzen. mitunter gibt es schwarze schafe, wissentlich oder unwissentlich (noppe von dritten...). wenn der verband in verdachtsfällen kontrollen durchführt beschränkt sich das ganze auf wenige fälle.
der nachweis der präparation ist insofern manchmal zu erbringen, als bestimmte veränderungen nicht durch langen gebrauch zustande kommen können (zb abgeschrägte noppen oder aufgebrachte schicht). unter der lupe lassen sich doch viele veränderungen erkennen und erklären dann auch die nicht vorhandene reibung. aber selbst eine alte abgespielte noppe, die ursprünglich einmal griffig war, kann nach jahren unzulässig werden. ein stark gedehnter belag oder offensichtlich verzerrter belag ist ebenso leicht als nicht zulässig zu erkennen. und manchmal fehlen einfach zu viele noppen pro cm2.
derzeit bietet sich aber ein anderes schlupfloch, denn für noppen-innen-beläge gibt es keine mindestreibung, also ist der anti eine alternative.
ein protest ohne offiziellen schiedsrichter ist chancenlos.
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Fabian Becker
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von Fabian Becker »

Und selbst mit offiziellem Schiedsrichter ist ein Protest wegen zu "glatter" Noppen nicht erfolgversprechend.
Denn die Reibung muss ja nachgewiesen werden. Einfach mit einem Ball über die Noppe zu fahren, reicht dabei als objektiver Bewertungsmaßstab sicher nicht aus. Beim Zulassungsverfahren gibt es ja extra ein Testgerät, mit dem der Reibungskoeffizient der Noppe bestimmt wird, nur das hat ja kein Schiedsrichter mal eben dabei.
Deswegen bieten sich hier für Schiedsrichter nur andere Kriterien (z.B. Belag zu groß, zu klein, zu dick (auch bei OX-Noppen möglich), nicht eben aufgeklebt, zu vielen Noppen abgebrochen etc.), anhand derer ein Schläger nicht zugelassen werden kann.
stealth
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von stealth »

Fabian Becker hat geschrieben:Und selbst mit offiziellem Schiedsrichter ist ein Protest wegen zu "glatter" Noppen nicht erfolgversprechend.
Denn die Reibung muss ja nachgewiesen werden. Einfach mit einem Ball über die Noppe zu fahren, reicht dabei als objektiver Bewertungsmaßstab sicher nicht aus. Beim Zulassungsverfahren gibt es ja extra ein Testgerät, mit dem der Reibungskoeffizient der Noppe bestimmt wird, nur das hat ja kein Schiedsrichter mal eben dabei.
Deswegen bieten sich hier für Schiedsrichter nur andere Kriterien (z.B. Belag zu groß, zu klein, zu dick (auch bei OX-Noppen möglich), nicht eben aufgeklebt, zu vielen Noppen abgebrochen etc.), anhand derer ein Schläger nicht zugelassen werden kann.
spannend. nimm doch zum test beim nächsten mal einen plastikschläger mit nachträglich blau gefärbten ittf-belägen mit. wenn der schiedsrichter diesen beanstandet, frage ihn welches objektive testgerät er zur bestimmung der belagsfarbe oder des schlägermaterials dabei hat. denn nur die optische kontrolle durch das subjektive schiedsrichter-auge wird dir ja hoffentlich nicht genügen.
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Aut Spirit
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von Aut Spirit »

Laut Rundeschreiben 23:
"Strafen - Strafbeglaubigung*
9.Runde - b2
WPAE/6 - HAK/4
Verwendung eines nicht regelkonformen Spielmaterials durch den Spieler Hach Bruno sen. (WPAE)0:7 s"

Bedeutet das, dass wenn ein Spieler eines Vereins einen nicht korrekten Schläger hat/spielt wird sofort die ganze Mannschaft bestraft bzw kann dieser Spieler nicht einfach mit einem anderen Schläger(zb von einem Kollegen) spielen??
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Harnikfan
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von Harnikfan »

stealth hat geschrieben:
Fabian Becker hat geschrieben:Und selbst mit offiziellem Schiedsrichter ist ein Protest wegen zu "glatter" Noppen nicht erfolgversprechend.
Denn die Reibung muss ja nachgewiesen werden. Einfach mit einem Ball über die Noppe zu fahren, reicht dabei als objektiver Bewertungsmaßstab sicher nicht aus. Beim Zulassungsverfahren gibt es ja extra ein Testgerät, mit dem der Reibungskoeffizient der Noppe bestimmt wird, nur das hat ja kein Schiedsrichter mal eben dabei.
Deswegen bieten sich hier für Schiedsrichter nur andere Kriterien (z.B. Belag zu groß, zu klein, zu dick (auch bei OX-Noppen möglich), nicht eben aufgeklebt, zu vielen Noppen abgebrochen etc.), anhand derer ein Schläger nicht zugelassen werden kann.
spannend. nimm doch zum test beim nächsten mal einen plastikschläger mit nachträglich blau gefärbten ittf-belägen mit. wenn der schiedsrichter diesen beanstandet, frage ihn welches objektive testgerät er zur bestimmung der belagsfarbe oder des schlägermaterials dabei hat. denn nur die optische kontrolle durch das subjektive schiedsrichter-auge wird dir ja hoffentlich nicht genügen.
Ist aber - und so ehrlich muss man sein - ein schlechter Vergleich. Reibung lässt sich optisch sicher schwerer feststellen als eine Farbe. Was "glatt" und was "rau" ist, ist wohl schwerer zu beurteilen als bei "rot/schwarz" und "blau". Wobei man mit einem grünen Belag und einem Schiedsrichter mir rot-grün Sehschwäche eventuell auch Glück haben könnte.
>>Die Macht möge mit euch sein<<
Peter Menzel
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von Peter Menzel »

da war ein Schiedsrichter anwesend:
DANKE
Strafbeglaubigung*
gruppe b2 WPAE/6 HAK/4 Verwendung eines nicht regelkonformen Spielmaterials
durch den Spieler Hach Bruno sen. (WPAE) 0:7 s
stealth
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von stealth »

@harnikfan
meine eigentliche botschaft scheint untergegangen zu sein.
der oberschiedsrichter (bei einem schiedsrichter ist er das in personalunion) muss nicht ein komplettes labor und sämtliches instrumentarium bei sich haben. das ist auch nicht im regelwerk gefordert. das regelwerk gibt regeln vor. der oberschiedsrichter hat deren einhaltung zu kontrollieren. wenn der verband ihm werkzeug zur hand gibt, wird er es einsetzen. bestimmte regeln kann er aber auch ohne instrumente kontrollieren bzw bleibt ihm auch keine andere wahl. klar ist hoffentlich, dass auch die zulassung eines belages eine entscheidung ist. so oder so muss er also seinen sinnen vertrauen.
und da komme ich zum blauen belag zurück. spieler tritt mit einem blauen belag an. osr erklärt den belag aufgrund seiner farbe für unzulässig. blickdiagnose. spieler fordert objektiven test mit einem testgerät. pech gehabt. osr trifft seine tatsachenentscheidung aufgrund seines sehsinnes. und diese entscheidung ist bindend. man kann natürlich gegen diese entscheidung beim verband protest einlegen. aber sofern der osr keine fehler in der regelauslegung gemacht hat, wird diese tatsachenentscheidung halten. die farbe blau ist sicherlich übertrieben, aber es gibt sehr wohl abgespielte rote beläge, die schwärzlich werden. ebenso verdunkeln bei manchen roten belägen die schwarzen schwämme die belagsfarbe. da gabs schon diskussionen.
die reibung wird eben mit dem tastsinn mittels ball kontrolliert. kein mensch wird eine genaue angabe des exakten wertes geben können. wenn der belag aber gar keine reibung aufweist, dann ist das eindeutig. ich habe zb schon hunderte noppen gesehen, gespielt und getestet. jeder laie erkennt eine glatte noppe. ich lasse auch gerne spieler selbst vergleichen, denn einige wissen wirklich nicht, dass man das spürt. jeder hat bisher eine glatte noppe im vergleich erkannt. in unserer optisch dominierten medienwelt sind unsere anderen sinne wie hören, riechen, schmecken oder tasten unterschätzt. wenn eine noppe grenzwertig ist kann man diskutieren, das kommt zum beispiel bei abgespielten noppen vor. ich nehme auch gerne die lupe zur hand, denn aus erfahrung weiß ich, dass gewisse veränderungen typisch sind. wenn ursprüngliche riffelungen gänzlich abgerundet sind, noppenhälse nicht gerade und gleichmäßig sind, zb angeschmolzen, also verformt sind, unterstützt das die wahrgenommene fehlende reibung. ebenso wie ein feiner film der den belag bedeckt, meistens erkennbar durch feine risse dieser überzugsschicht, die durch die spannung beim schlagen entstehen.
bei grenzwertigen fällen würde tatsächlich nur ein messinstrument helfen. da ist der zuständige verband dafür verantwortlich, die schiedsrichter mit den entsprechenden instrumenten auszustatten oder er muss deren entscheidung zur kenntnis nehmen.
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Meggs
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von Meggs »

nicht jede noppe ist präpariert. es gibt auch spieler, die ihre legale noppen gut einsetzen.
Keine Frage, geb ich Dir voll recht. Habe ich aber auch nicht behauptet.
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von stealth »

@meggs
war auch nicht persönlich gemeint. ich wollte nur, bevor ich auf die präparierten noppen eingehe, festhalten, dass es kein pauschales noppen-bashing ist. ich meine, dass mit steigender spielstärke, die glattnoppen an bedeutung verlieren. das nützt aber natürlich spielern der unteren gruppen nichts. auch die haben faire chancen verdient. und wenn man dann sieht, mit welchen technischen defiziten manche noppenspieler mit ihren spezialnoppen gewinnen, dann kann man den unmut verstehen.
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Fabian Becker
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von Fabian Becker »

@ stealth: Eingeschränkt kann ich dir Recht geben. Tatsachenentscheidungen des Oberschiedsrichters sind natürlich erstmal bindend, bis aus einem Protest etwas anderes hervorgeht.
Den Vergleich mit blauer Farbe und Reibung finde ich nicht gut getroffen. Denn eines ist eindeutig. Das andere ist wiederum sehr uneindeutig. Das menschliche Auge ist sehr gut in der Lage, Farben zu unterscheiden (von gewissen Sehschwächen mal abgesehen). Das ist für eine große Mehrheit der Menschen dasselbe.
Bei der Reibung sehe ich das anders. Hier ist eine Unterscheidung wie zwischen verschiedenen Farben nicht ohne weiteres möglich.

Dass du in der Lage bist, behandelte Noppen zu identifizieren, finde ich sehr gut.
Allerdings zeigt meine persönliche Erfahrung mir auch, dass nicht jeder dazu in der Lage ist. Sonst wäre ich nicht schon so häufig gefragt worden, ob ich glatte Noppen spiele ...


Möchte im Übrigen mich nicht für den Einsatz glatter Noppen aussprechen, aber zumindest dagegen, pauschal irgendwelche Noppen aufgrund von "Drüberstreichen" mit Ball und / oder Finger zu verbieten. Denn hier kann es zu Fehlentscheidungen kommen, weil halt der Mensch nicht zwangsweise zwischen 26 und 20 nm Reibung unterscheiden kann ...
stealth
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von stealth »

letzter versuch
beim vergleich mit der farbe ging es nur darum, ob man nur mittels eines messinstruments eine entscheidung treffen darf. die antwort ist ein einfaches nein, außer der zuständige verband gibt das vor und stellt die entsprechenden instrumente zur verfügung. der vergleich ist absichtlich "eindeutig" gewählt, weil hier offensichtlich viele keinen instrumentenbeweis fordern, obwohl es, wenn es rechtlich erforderlich wäre, ebenso durchgeführt werden müsste. ob es leicht oder schwer ist, spielt dabei eigentlich nur eine untergeordnete rolle. wichtig ist, dass dabei eine bindende entscheidung getroffen wird. der unterschied liegt in der akzeptanz der entscheidung. so eine entscheidung sollte ja auch nicht irgendwer, der davon gar keine ahnung hat, treffen. es liegt am verband seine leute entsprechend zu schulen. keinesfalls sollte man sich aber als osr in eindeutigen fällen scheuen, einen belag nicht zuzulassen. jeder schiedsrichter kennt bei knappen entscheidungen das dilemma, dass eine partei mit der entscheidung immer unzufrieden ist. bei knappen entscheidungen ist ein messinstrument durchaus angebracht, bei klaren abweichungen nicht. wenn eine noppe keine reibung aufweist, dann muss der osr handeln, ansonsten ist er fehl am platz.
Peter Menzel
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von Peter Menzel »

Die Vereine machen ja alle keinen Protest ,erstens 45 Euro innnerhalb von 8 Tagen zu bezahlen,bzw kommt meistens eh nichts raus.
ich wurde abgelehnt weil ich nicht der Mannschaftführer bin.
Der Mannschaftsführer war an diesen Tag nicht anwesend.
schon sehr kleinlich die MUBA.
Protestgebühr sollte maximal €10 sein,dannn würden ja viele mal protestieren gegen solche Spieler.Aber man muß die § genau kennen !!!!
siehe:
Sie scheinen im Adressenverzeichnis weder als Funktionär noch als Mannschaftsführer von WILI/7 auf
auf dem Spielberichtsformular wurde zwar der Protestgrund und der Zeitpunkt, dieser offensichtlich nicht zeitgleich mit dem Protestgrund, nicht aber der Spielstand, wie es der § 32 (2), ÖTTV-Reg., vorsieht, vermerkt;

eine schriftliche Erläuterung zu dem Protest, wie in § 32 (3), ÖTTV-Reg., gefordert, ist seitens eines autorisierten Vereinsvertreters innerhalb der ebenfalls im § 32 (3), ÖTTV-Reg., geregelten Frist ist ebenso wenig eingegangen wie die Protestgebühr, bzw. ein Vermerk, diese über den RSt.-Ausw. einzuheben.

Aus all diesen Gründen ist der Protest vom MUBA nicht zu behandeln, da insbesondere die Nichtbefolgung des § 32 (3), ÖTTV-Reg., explizit zur Folge hat, dass der Protest als "nicht eingebracht" anzusehen ist.
oliver463

Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von oliver463 »

ob die Bestimmung nun sinnvoll ist oder nicht, können wir ja gesondert diskutieren, aber:
wenn's festgeschriebene Regeln gibt, deren Einhaltung Dir aufgrund des Protests offenbar nicht ganz unwichtig ist, dann darfst Du Dich umgekehrt auch nicht drüber beschweren, dass auch der MuBA auf die Einhaltung der Regeln besteht
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von Daggett »

Off - Topic.

Die Regularien über die Einbringung eines Protests erscheinen mir durchaus diskutabel.
In dem Verband, in welchem ich mit dem Tischtennis anfing, konnte man relativ formlos einen Protest auf der Rückseite des Spielberichts versehen.
Man muss ja wirklich extrem regelfest sein, wenn man ernsthaft mal einen Protest machen möchte. Und da muss ich mich schon wundern, warum das so ist und warum man da nicht zumindest mehr Hilfestellung erhält. Leider weiß ich aber auch nicht, ob vor der Ablehnung der Threadersteller auf die Probleme mit seinem Protest hingewiesen wurde, dass er die Chance hatte nachzubessern.

Vor allem stellt sich mir die Frage, wie soll eine Mannschaft Protest einlegen, wenn sie auswärts ohne ihren Mannschaftsführer spielt?
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von stealth »

die protestregeln sind nicht leicht, keine frage. ich glaube nicht einmal 5% der spieler wüssten die erforderlichen punkte. und selbst von den mannschaftsführern sind es sicher nicht mehr als jede/r dritte. bei den vereinsvertretern wird man vielleicht auf 50% kommen.
in vielen vereinen liegt aber auch nicht einmal ein exemplar des handbuches auf, wo man nachschauen könnte.
wichtiger wäre ein schon vielfach diskutierter regelabend des verbandes. zustande kam noch keiner. die hilfestellung bzw die einstellung des verbandes, sich selbst als dienstleister zu sehen, kann man immer noch etwas verbessern.
ich habe schon vor jahren vorgeschlagen, dass der verband von sich aus aktiv werden sollte, also nicht immer darauf zu warten bis ein protest eintrudelt. schließlich ist es ja auch aufgabe des verbandes, dafür zu sorgen, dass das regelwerk eingehalten wird. wenn man zb 3x pro halbjahr eine stichprobe oder aufgrund einer beschwerde (auch wenn nicht formal alle punkte eines protestes erfüllt werden) verbandsvertreter in die vereine entsendet, dann kostet das dem verband 100 euro. damit würde man die meisten probleme lösen. der großteil der spiele verläuft ohehin reibungslos.
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Dweezil
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Re: TT Beläge nicht zugelassen

Beitrag von Dweezil »

Meiner Meinung nach sollte man die wichtigsten Regeln was das Spiel selber angeht schon kennen, und wenn nötig im Verein besprechen. Wenns dann aber mit Dingen wie Protestregeln und anderen formalen Dingen weitergeht, interessiert mich das schon weniger. Schließlich möchte ich einen Sport ausüben und nicht eine Rechtskunde VO absolvieren ;-).

Was die Schläger betrifft: gerade in unter(st)en Gruppen wird teilweise wirklich mit irgendwas gespielt. Letztens spielte ich bspw. gegen einen deformierten (d.h. verbogene Oberfläche) Schläger (Aussage hierzu: "Hab ich einmal versehentlich draußen liegenlassen, und es hat draufgeregnet." :D ). Beläge 30 Jahre alt in den Farben braun und grau. Wobei man sagen musste dass der Spieler auch (für meine Spielstärke) wirklich damit umgehen konnte, war nicht nur hinhalten.

Muss mMn aber in den unteren Gruppen egal sein. Wenn ich mim Schläger anfange, kann ich mit dem Service weitermachen. Nur bringt mir dagegen zu protestieren für mein eigenes Spiel gar nichts, da verwende ich meine Zeit lieber darauf technische Defizite zu beseitigen. Schließlich sollte der Anspruch schon sein gg. unkonventionelles Material durch eigene Spielsicherheit und nicht durch Protest beim MUBA zu gewinnen.
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