TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Eine Corona-Lehre ist sicherlich auch, dass "undenkbare" Möglichkeiten durchaus denkbar sind. Und als Verband wird es sowieso notwendig sein, aus den traditionellen Bahnen auszubrechen.
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Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Eine Möglichkeit wäre vielleicht den Modus der 1. Bundesliga zu übernehmen. Best of 6 höchsten alle zwei Wochen einen Wettkampf und mit Masse am Wochenende wo es möglich ist. Die Spiele würden nicht so ewig dauern wie es bei mir öfter war. ( bis 23:45) und am Wochenende, vor allem am Sonntag, ist in den Öffis in Wien viel weniger los. Wo es wegen der Öffnungszeiten der Halle nicht möglich ist, bleibt einem natürlich keine Wahl. Ich denke allerdings, dass die meisten Vereine ihre angemieteten Hallen am Samstag oder Sonntag nützen können. Mir kommt es manchmal vor, als wäre eine Meisterschaftsrunde am Wochenende ein Tabubruch, ich gebe aber zu bedenken, dass es in fast allen Sportarten völlig normal ist, dass Wettkämpfe am Sonntag stattfinden. In anderen Bundesländern ist es meines Wissens auch so geregelt und wenn man sich einigt, kann man ja natürlich jederzeit den Termin verlegen.
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Ich denke in solchen schwierigen Zeiten macht es schon Sinn darüber nachzudenken. Da wäre durchaus ein Wochenende als Termin auch denkbar.
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Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Sichere Planungen in Bezug auf die nächste Saison werden für Verbände in allen Sportarten kaum möglich sein, da keiner wissen oder prognostizieren kann, wie sich der nächste Herbst und Winter tatsächlich entwickeln werden. In der kalten, viralen, Indoor-Hochsaison wird auch die Impfung dann erst ihre wahre Bewährungsprobe abliefern müssen. Auch muss man hoffen, dass man nicht wieder aufgrund der dann hohen Nachfrage in ein logistisches Problem stürzt, sollten die Impfungen tatsächlich nach rund 6 Monaten für Millionen und Milliarden Menschen aufgefrischt werden müssen. Was jedenfalls tunlichst vermieden werden sollte ist, dass nächste Saison - sofern eine gestartet wird - das gleiche passiert wie in den beiden vergangenen Spielzeiten: Abbruch und Annullierung. Das wäre der Worst-Case für alle Beteiligten.
In Bezug auf den Spielmodus, die Anzahl der Mannschaften in einer Liga, zeitliches Intervall von Spielterminen, Hin-/Rückspiel oder nur ein Durchgang hat man sicherlich Spielraum, den man nutzen sollte. Auch ich glaube, dass Flexibilität hier Abhilfe schaffen kann, um eine Saison, die auch gewertet werden kann, definitiv durchzubringen. Eine generelle Ansetzung der Meisterschaftsspiele auf Samstag oder Sonntag sollte man zu Ende denken. Vereine haben mehrere Mannschaften und häufig keine großen Hallen und man möchte doch primär vermeiden, dass zu viele Menschen zur gleichen Zeit am gleichen Ort zusammentreffen. Insofern würde das dem eigentlichen Zweck bereits widersprechen.
In Bezug auf den Spielmodus, die Anzahl der Mannschaften in einer Liga, zeitliches Intervall von Spielterminen, Hin-/Rückspiel oder nur ein Durchgang hat man sicherlich Spielraum, den man nutzen sollte. Auch ich glaube, dass Flexibilität hier Abhilfe schaffen kann, um eine Saison, die auch gewertet werden kann, definitiv durchzubringen. Eine generelle Ansetzung der Meisterschaftsspiele auf Samstag oder Sonntag sollte man zu Ende denken. Vereine haben mehrere Mannschaften und häufig keine großen Hallen und man möchte doch primär vermeiden, dass zu viele Menschen zur gleichen Zeit am gleichen Ort zusammentreffen. Insofern würde das dem eigentlichen Zweck bereits widersprechen.
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Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Ich denke wenn Handball und Volleyball möglich ist, dann müsste Tischtennis auch möglich sein. Ich hoffe, dass die Politik das Thema Auffrischung, wenn nötig, nicht vergeigt.
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Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Bin gespannt, wann die Verbände, insbesondere der Wiener Verband, die auf der Webseite von Sport Austria einsehbaren Informationen über die Wiederaufnahme des Indoorsports zu einer Handlungsanweisung für Vereine und Spieler verarbeitet. Viel Zeit ist ja nicht mehr. Zum Thema Testpflicht interessant: Es genügt wohl auch ein jedesmahliger Selbsttest, wenn er im Beisein des jeweils von den Vereinen zu ernennenden Coronabeauftragten durchgeführt wird.
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Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Beim WTTV gilt vermutlich das Motto: Gott schuf die Zeit, von Eile hat er nichts gesagt.schlagmuffel hat geschrieben: ↑Fr 14. Mai 2021, 17:17 Bin gespannt, wann die Verbände, insbesondere der Wiener Verband, die auf der Webseite von Sport Austria einsehbaren Informationen über die Wiederaufnahme des Indoorsports zu einer Handlungsanweisung für Vereine und Spieler verarbeitet. Viel Zeit ist ja nicht mehr.
Aber jetzt ernsthaft: Im Moment muss man das Training aufgrund von Pressekonferenzen planen und hoffen, dass es dann auch so einer echten Vorschrift entspricht. Vielleicht lässt die Politik den Sport auch wieder einmal dumm sterben und die Verbände erhalten auch keine verbindlichen Informationen.
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Die Verordnung ist veröffentlicht, jeder kann sich einlesen. Warum sollte man auf eine Empfehlung des Verbandes warten. Es geht ja nicht um eine Verbandsveranstaltung sondern um einen Vereinsbetrieb außerhalb der Meisterschaft und damit ist es nicht Sache des Verbandes, sondern Sache des Vereines. Die Sportstättenverordnung ist unter §8 hier nachzulesen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_214.html
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_214.html
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Bis dato gab es aber immer noch eine Zusammenfassung von Sport Austria und eine vom Verband speziell auf Tischtennis adaptierte Verordnung. Ich fand dies schon immer sehr hilfreich. Die Verordnungen sind letztlich doch immer sehr „offen“ gehalten. Ich hoffe also doch dass hier SPORT AUSTRIA und der Verband noch zusätzliche Hilfestellungen gibt, auch wenn es sich letztlich nur um Training und um keine Mannschaftsmeisterschaft handelt. Aber wenn nichts kommen sollte, bleibt natürlich den Vereinen nichts anderes übrig als die Verordnung selbst auf die eigenen TT-Trainings zu adaptieren.
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Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Zitat: „ (4) Als COVID-19-Beauftragte dürfen nur geeignete Personen bestellt werden. Voraussetzung für eine solche Eignung sind zumindest die Kenntnis des COVID-19-Präventionskonzepts sowie der örtlichen Gegebenheiten und der organisatorischen Abläufe. Der COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts zu überwachen.“stealth hat geschrieben: ↑Fr 14. Mai 2021, 23:25 Die Verordnung ist veröffentlicht, jeder kann sich einlesen. Warum sollte man auf eine Empfehlung des Verbandes warten. Es geht ja nicht um eine Verbandsveranstaltung sondern um einen Vereinsbetrieb außerhalb der Meisterschaft und damit ist es nicht Sache des Verbandes, sondern Sache des Vereines. Die Sportstättenverordnung ist unter §8 hier nachzulesen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... I_214.html
Für mich ist das wichtigste Kriterium, dass man sich dazu bereit erklärt und unendlich viel Freizeit hat. Ich werde mich sicher nicht dafür hergeben meine Freizeit zu opfern um dann vielleicht mit einem Fuß im „Häfen“ zu stehen. Ich werde auch sicher nicht das COVID-19-Präventionskonzept auswendig lernen um mir ein Training zu „verdienen“. Das ist es mir, wie viele andere Dinge die man sich aktuell durch „brav sein“ verdienen muss, nicht wert. Abgesehen davon, stellt sich für mich als Ungeimpfter die Frage gar nicht, da man mich sowieso vom Verein abmelden wird, da ich nicht vor habe mich impfen zu lassen. Daher bin ich vermutlich ungeeignet.
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Das Eintrittstest kommen werden war (vermutlich) klar, und steht ja jetzt auch drinnen.
Nur finde ich es SCHLIMM das auf etwaige Betreiber ab zu wälzen. Man kann doch nicht für die Dauer der Öffnung jemand dafür abstellen.
Da sind wir WIEDER bei VERTRAUEN!!! Eigentlich sollte man vertrauen das jeder eines der drei G´s erledigt/macht/hat, und mit dem Eintritt sich in eine Liste einträgt....und GUT IS. Wenn DERJENIGE das nicht nachweisen kann, dann sollte derjenige belangt werden aber niemals der Betreiber.
Betrifft ja nicht nur Sport (Tischtennis, Fitnesscenter, etc.,..) sondern auch die Gastro, Friseure, etc.,..! Eigentlich müssen Sie den Kunden schon bei der Terminvergabe vertrauen (das er die 3 G´s einhält). Oder sehe ich das falsch?
Beim Jugendtraining vertraue ich ja darauf das die Schule ihren JOB macht, und testet. Die Kinder haben nichts schriftliches....also MUSS ich vertrauen.
Nur finde ich es SCHLIMM das auf etwaige Betreiber ab zu wälzen. Man kann doch nicht für die Dauer der Öffnung jemand dafür abstellen.
Da sind wir WIEDER bei VERTRAUEN!!! Eigentlich sollte man vertrauen das jeder eines der drei G´s erledigt/macht/hat, und mit dem Eintritt sich in eine Liste einträgt....und GUT IS. Wenn DERJENIGE das nicht nachweisen kann, dann sollte derjenige belangt werden aber niemals der Betreiber.
Betrifft ja nicht nur Sport (Tischtennis, Fitnesscenter, etc.,..) sondern auch die Gastro, Friseure, etc.,..! Eigentlich müssen Sie den Kunden schon bei der Terminvergabe vertrauen (das er die 3 G´s einhält). Oder sehe ich das falsch?
Beim Jugendtraining vertraue ich ja darauf das die Schule ihren JOB macht, und testet. Die Kinder haben nichts schriftliches....also MUSS ich vertrauen.
FORZA ITALIA !!!!!
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Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Hier mal die Ausführungen auf der Sport Austria Homepage (https://www.sportaustria.at/de/schwerpu ... ronakrise/) über den für die Ausübung unseres Sports in unseren Sportstätten ab dem 19. 5. zwingend erforderlichen „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“:
„Für die Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten, die Teilnahme an Zusammenkünften von mehr als 10 Personen, bei Spitzensportveranstaltungen sowie bei Sportcamps/Ferienlager wird ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr benötigt.
Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und damit als „Eintrittstest“ gilt:
ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf
ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf
eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf
ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf
Vorort-Test: Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, kann ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des/der Betreibers/Betreiberin einer nicht öffentlichen Sportstätte durchgeführt werden. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Die Testungen in den Schulen gelten als Nachweis einer befugten Stelle und sind ab Testabnahme für 48 Stunden gültig.
Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und Kinder, die eine Volksschule besuchen.“
„Für die Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten, die Teilnahme an Zusammenkünften von mehr als 10 Personen, bei Spitzensportveranstaltungen sowie bei Sportcamps/Ferienlager wird ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr benötigt.
Als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und damit als „Eintrittstest“ gilt:
ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf
ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf
eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde
ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf
ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf
Vorort-Test: Kann ein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht vorgelegt werden, kann ausnahmsweise ein SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des/der Betreibers/Betreiberin einer nicht öffentlichen Sportstätte durchgeführt werden. Das negative Testergebnis ist für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Die Testungen in den Schulen gelten als Nachweis einer befugten Stelle und sind ab Testabnahme für 48 Stunden gültig.
Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und Kinder, die eine Volksschule besuchen.“
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Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Wenn ich mir diese Verordnungen durchlese muss ich an die Warnhinweise auf amerikanischen Produkten denken, wie auf dem Supermannkostüm für den Fasching wo drauf steht: „Achtung mit diesem Anzug können sie nicht fliegen!“
Beides hat eines gemeinsam: Den Begriff „Gesunder Menschenverstand“ gibt es offensichtlich nicht mehr.
Es gab ja den Slogan: „Schau auf dich, schau auf mich“ der mehr Aussagekraft hat als irgendwelche Verordnungen im Juristendeutsch wo man am Ende gar nicht mehr weiß was am Anfang gestanden hat.
Beides hat eines gemeinsam: Den Begriff „Gesunder Menschenverstand“ gibt es offensichtlich nicht mehr.
Es gab ja den Slogan: „Schau auf dich, schau auf mich“ der mehr Aussagekraft hat als irgendwelche Verordnungen im Juristendeutsch wo man am Ende gar nicht mehr weiß was am Anfang gestanden hat.
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Es hätte mich gewundert, wenn nicht wieder gejammert wird
Seit Monaten wird gejammert, daß der Amateur-Sport dem Profi-Sport nicht gleichgesetzt wurde.
Jetzt wurde er gleichgesetzt und es passt auch wieder nicht.
Schon in der Präambel der Handlungsempfehlungen Covid-19 des ÖTTV steht geschrieben "Für die Einhaltung der nachfolgend angeführten Regeln sind der Vereinsvorstand, der Inhaber der Sportstätte, der Organisator eines Wettkampfes und die Trainer verantwortlich" siehe https://www.oettv.org/de/news/downloadc ... -dokumente. Und die gelten auch für den Profi-Bereich.
Das es in Österreich mit Vertrauen und gesundem Menschenverstand nicht immer reicht, hat ja der bisherige Verlauf der Pandemie deutlich gezeigt.
Seit Monaten wird gejammert, daß der Amateur-Sport dem Profi-Sport nicht gleichgesetzt wurde.
Jetzt wurde er gleichgesetzt und es passt auch wieder nicht.
Schon in der Präambel der Handlungsempfehlungen Covid-19 des ÖTTV steht geschrieben "Für die Einhaltung der nachfolgend angeführten Regeln sind der Vereinsvorstand, der Inhaber der Sportstätte, der Organisator eines Wettkampfes und die Trainer verantwortlich" siehe https://www.oettv.org/de/news/downloadc ... -dokumente. Und die gelten auch für den Profi-Bereich.
Das es in Österreich mit Vertrauen und gesundem Menschenverstand nicht immer reicht, hat ja der bisherige Verlauf der Pandemie deutlich gezeigt.
Zuletzt geändert von R.K. am Sa 15. Mai 2021, 12:12, insgesamt 2-mal geändert.
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Also ich raunze nicht, zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich angemessen und gut.
Jeder der seinen Sport ausüben will - muss das halt in Kauf nehmen. Finde ich nicht schlimm, und wie gesagt ich gehe alle 2,3 Tage sowieso.
Naja der Betreiber....in dem FAll eine Tischtennishalle. Die kann ja nicht von (sagen wir) 15 Uhr bis 22 Uhr jemand abstellen der kontrolliert.
Somit Vertrauenssache.....und R.K. Eigenverantwortung funktioniert bei vielen nicht....da gebe ich dir recht.
Aber unter Mitgliedern sollte das mMn schon funktionieren....kann auch gar nicht anders funktionieren.
Und ja der Betreiber sollte schon drauf schauen. Aber ich bin gegen eine Strafe!!! Weil eigentlich sollten die gestraft werden die sich nicht daran halten!
Jeder der seinen Sport ausüben will - muss das halt in Kauf nehmen. Finde ich nicht schlimm, und wie gesagt ich gehe alle 2,3 Tage sowieso.
Naja der Betreiber....in dem FAll eine Tischtennishalle. Die kann ja nicht von (sagen wir) 15 Uhr bis 22 Uhr jemand abstellen der kontrolliert.
Somit Vertrauenssache.....und R.K. Eigenverantwortung funktioniert bei vielen nicht....da gebe ich dir recht.
Aber unter Mitgliedern sollte das mMn schon funktionieren....kann auch gar nicht anders funktionieren.
Und ja der Betreiber sollte schon drauf schauen. Aber ich bin gegen eine Strafe!!! Weil eigentlich sollten die gestraft werden die sich nicht daran halten!
FORZA ITALIA !!!!!
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Ich habe gehört einem Friseur drohen bis zu 2400 Euro Strafe, wenn der jemand ohne Test die Haare schneidet.
Kann das jemand bestätigen, oder weiß jemand wie hoch da die Strafen sind
Der Wickerl-Bürgermeister hat ja eine eigene Corona Sondertruppe, zum überwachen der Vorschriften angekündigt. Ich stelle mir gerade vor, wie die SOKO-Corona die Michelbeuernhalle stürmt. Alle Mann durch den engen Gang ins Dachgeschoss
Kann das jemand bestätigen, oder weiß jemand wie hoch da die Strafen sind
Der Wickerl-Bürgermeister hat ja eine eigene Corona Sondertruppe, zum überwachen der Vorschriften angekündigt. Ich stelle mir gerade vor, wie die SOKO-Corona die Michelbeuernhalle stürmt. Alle Mann durch den engen Gang ins Dachgeschoss
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Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
1.) Wenn der Amateursport dem Profisport gleichgesetzt wird, betrifft das allerdings hier nur die Pflichten und nicht die Rechte.R.K. hat geschrieben: ↑Sa 15. Mai 2021, 11:15 Es hätte mich gewundert, wenn nicht wieder gejammert wird
Seit Monaten wird gejammert, daß der Amateur-Sport dem Profi-Sport nicht gleichgesetzt wurde.
Jetzt wurde er gleichgesetzt und es passt auch wieder nicht.
Schon in der Präambel der Handlungsempfehlungen Covid-19 des ÖTTV steht geschrieben "Für die Einhaltung der nachfolgend angeführten Regeln sind der Vereinsvorstand, der Inhaber der Sportstätte, der Organisator eines Wettkampfes und die Trainer verantwortlich" siehe https://www.oettv.org/de/news/downloadc ... -dokumente. Und die gelten auch für den Profi-Bereich.
Das es in Österreich mit Vertrauen und gesundem Menschenverstand nicht immer reicht, hat ja der bisherige Verlauf der Pandemie deutlich gezeigt.
2.) Wenn ich als Vereinsvorstand für die Verfehlungen meiner Mitglieder haftbar gemacht werde, würde ich meinen ehrenamtlichen Posten sofort zurücklegen.
3.) Einen Wettkampf würde ich sicher nicht organisieren.
4.) Als Trainer würde ich sicher kein Gruppentraining machen.
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Eine unkontrollierte Öffnung ist derzeit gesellschaftspolitisch nicht möglich, also kann es nur ein kontrollierte Öffnung sein. Wie immer gehen diese Verordnungen von einem idealen Zustand aus, der in der Praxis nicht erfüllbar ist. Kein Verein kann durchgehend zwischen 5h und 22h einen Aufpasser installieren, der jeden kontrolliert, der das Lokal betritt. Aber man kann zB Trainingszeiten beschränken und für jeden Tag geeignete Personen nominieren, die Stichproben machen. Und ein Präventionskonzept sollte wirklich keine Hexerei bzw ohnehin schon existieren. Natürlich ist das alles ein Aufwand, aber wenn ich denke, was alles im Arbeitsleben im letzten Jahr notwendig war, dann sollte es machbar sein.
Vertrauen ist gut, aber ich kenne genug Spieler, denen ich auch nicht vertraue, weil sie die Regeln für falsch, unwichtig, lächerlich, übertrieben oder was auch immer halten. Ganz ohne Kontrolle wird es also nicht funktionieren.
Vertrauen ist gut, aber ich kenne genug Spieler, denen ich auch nicht vertraue, weil sie die Regeln für falsch, unwichtig, lächerlich, übertrieben oder was auch immer halten. Ganz ohne Kontrolle wird es also nicht funktionieren.
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Bin da ganz bei stealth. Aber es stimmt schon der Aufwand ist ganz schön groß. Und ebenso die Verantwortung. Aber ich bin froh, dass nun eine für den TT-Betrieb adaptierte Verordnung raus ist. Mit der kann ich „arbeiten“.
@noppenphobiker: Du schreibst wofür Du als Vereinsmitglied alles nicht bereit bist. Wofür wärst Du denn bereit mitzuhelfen, mitzumachen und mitzuorganisieren?
@noppenphobiker: Du schreibst wofür Du als Vereinsmitglied alles nicht bereit bist. Wofür wärst Du denn bereit mitzuhelfen, mitzumachen und mitzuorganisieren?
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Bin ich froh das stellte und Markus G. Das ähnlich wie ich sehen.
Weil die GEimpften sind ja quasi aus dem Schneider die braucht man nicht kontrollieren, und bei den anderen (die üblichen Verdächtigen) halt Stichproben.
Eben....man kann nicht jemand abstellen JEDEN zu testen bzw. Überprüfen.. Und ja es ist wichtig ein Konzept zu haben, Tisch reservieren, usw.,...! Aber bei den MEISTEN sollte es ja auf Vertrauensbasis funktionieren.
Weil die GEimpften sind ja quasi aus dem Schneider die braucht man nicht kontrollieren, und bei den anderen (die üblichen Verdächtigen) halt Stichproben.
Eben....man kann nicht jemand abstellen JEDEN zu testen bzw. Überprüfen.. Und ja es ist wichtig ein Konzept zu haben, Tisch reservieren, usw.,...! Aber bei den MEISTEN sollte es ja auf Vertrauensbasis funktionieren.
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Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Bei allem wo ich nicht Gefahr laufe bei einem Fehler bestraft zu werden und das wird man wenn irgendeine Vorschrift,wenn auch nur durch Unachtsamkeit, missachtet wird. Mir geht es nicht um die Arbeit, da habe ich schon mehr getan als 90% aller Mitglieder. Abgesehen davon ist mein Engagement inzwischen gegen Null gekommen, da mir ganz jovial mitgeteilt wurde, dass alle Impfverweigerer vom Verein abgemeldet werden. Abgesehen davon bin ich mir sicher als Spreader (so mein neuer Nickname im Verein) hat niemand das Bedürfnis dass ich diese Aufgaben übernehme.
Zitat von einem Vereinskollegen: "Wenn man sich nicht fürs Impfen anmelden will dann no ping pong ... das Ping Pong spielen ist genau so freiwillig und nicht verpflichtend wie das Impfen. Nicht Geimpfte sind Spreader die uns alle gefährden."
Noch Fragen????
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Die Wortwahl Dir gegenüber gefällt mir nicht. Aber man muss natürlich Vereinsobleute auch verstehen, denn man hat Verantwortung. Ich würde das aber auf jeden Fall versuchen anders zu lösen. Aus dem Bauch heraus wäre ich mir auch nicht sicher ob man eine Vereinsmitgliedschaft so einfach lösen kann. Ich meine mal, dass dies nicht rechtens ist. Ist aber nur meine Vermutung.
Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Und wie waren die ersten beiden Trainingstage? Ich habe es zwei Mal mit einem Selbsttest versucht und nich hier registriert: https://www.testung.at/selbsttestung/index.php Ging ganz einfach und dauerte nicht lange.
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Re: TISCHTENNIS in Corona Zeiten
Immer dieselbe Leier. Zuerst jammern, weil nicht gespielt werden darf. Dann jammern, weil gespielt werden darf. Das ist doch überhaupt kein Problem bei diesen m.M. viel zu laschen Bedingungen. Aber bei dem ahnungslosen Sportminister nicht anders zu erwarten. Damen B Liga durfte spielen (!) die Bundesländer-Herren-Landesligen nicht. Da bleibt einem das Lachen im Hals stecken !
Viel interessanter wird es doch im Herbst. Wieviele Aktive kommen nicht zurück in die Halle und spielen keine Meisterschaft ?
Da könnte TT dann eine Rand-Rand-Sportart werden. Schon jetzt müsste die Nachwuchsarbeit beginnen, die Mannschaften der allgem.Klassen zum gemeinsamen Spiel motiviert werden. Aber bei uns in Bagdad ......
Viel interessanter wird es doch im Herbst. Wieviele Aktive kommen nicht zurück in die Halle und spielen keine Meisterschaft ?
Da könnte TT dann eine Rand-Rand-Sportart werden. Schon jetzt müsste die Nachwuchsarbeit beginnen, die Mannschaften der allgem.Klassen zum gemeinsamen Spiel motiviert werden. Aber bei uns in Bagdad ......
Heimat bist du großer Söhne !