Nichtantreten versus kampflos

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VarioSoft
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Nichtantreten versus kampflos

Beitrag von VarioSoft »

Zwei Begriffe werden in der Mannschaftsmeisterschaft verwendet: Nichtantreten (ich nehme an, dass w.o. dem gleichzusetzen ist?) sowie kampflose Abgabe. Leider habe ich im Regulativ keine Definitionen dafür entdeckt. Wie also sind die definiert bzw. worin liegt der Unterschied?

Anlass für meine Frage sind die jüngsten BUT-Ergebnisse, bei denen einmal w.o. (DÖB) und einmal kampflos (KON) eingetragen wurde. Interessant auch deshalb, weil lt. Regulativ es gar nicht möglich ist, in den Ligen ein Spiel kampflos abzugeben? :roll:
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Harnikfan
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Re: Nichtantreten versus kampflos

Beitrag von Harnikfan »

Ist nur reine Vermutung, aber "Nichtantreten" nennt man es wohl, wenn der Gegner nicht erscheint. Kampflos wenn er vorher absagt oder sogar persönlich am Spielort erscheint aber nicht spielt?
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stealth
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Re: Nichtantreten versus kampflos

Beitrag von stealth »

mannschaftsmeisterschaft ausschreibung 11.2

Nichtantreten
Kampflose Abgabe
Tritt eine Mannschaft zu einem Meisterschaftsspiel nicht an und fehlen die Merkmale einer „kampflosen Abgabe“, so ist der in der GO vorgesehene Betrag zu entrichten. Bei einem kampflos abgegebenen Spiel wird bei Online-Eingabe neben dem Resultat das Kästchen „kampflos“ aktiviert; bei Einsenden des Originalspielberichtes bzw. Information des Sekretariats auf anderem Weg (E-Mail, Fax oder Brief) ein entsprechender Vermerk angebracht. Kann, in Streitfällen, die „kampflose Abgabe“ nicht nachgewiesen werden, wird vom MUBA von einem gebührenpflichtigen „Nichtantreten“ ausgegangen.

Jede Mannschaft kann pro Spielhalbjahr höchstens zwei Spiele kampflos abgeben; in Klassen und Gruppen mit 14 oder mehr Mannschaften höchstens drei Spiele.

In den Ligen der Allgemeinen Klasse ist eine „kampflose Abgabe“ nicht möglich.


kampflos -> keine strafgebühr
w.o. -> strafgebühr
in der wl immer strafgebühr, weil kein kampflos möglich (differenzierung hier überflüssig)
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Harnikfan
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Re: Nichtantreten versus kampflos

Beitrag von Harnikfan »

Und wie lauten jetzt die "Merkmale einer kampflosen Abgabe"?
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VarioSoft
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Re: Nichtantreten versus kampflos

Beitrag von VarioSoft »

11.2 habe ich schon vor meinem posting gelesen ... nur versteh ich den unterschied nicht. ich rate daher: bei w.o (nichtantreten) kündigt man dies zuvor an, bei kampflos erscheint man nicht?
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stealth
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Re: Nichtantreten versus kampflos

Beitrag von stealth »

kampflose abgabe = angekündigtes nichtantreten -> keine strafgebühr
früher, als man noch die spielberichte per post einschickte, war es so, dass man auf den bericht "kampflose abgabe" schrieb, damit keine strafgebühr eingehoben wurde.
hatte man nur "w.o." oder "nicht angetreten" geschrieben, dann wurde vom nichtangetretenen verein eine strafgebühr eingehoben. insofern fehlten dann die merkmale einer kampflosen abgabe.

der paragraph ist einer von vielen, die umständlich oder nicht ausreichend formuliert sind. die komplette ausschreibung gehört sprachlich überarbeitet. davon ist schon jahre intern die rede. aber niemand macht es. das ganze muss so formuliert sein, dass es jeder sofort versteht. und das ist durchaus möglich. eigentlich bedeuten kampflos, nichtantreten und walk over das gleiche, daher die sprachliche verwirrung. es wäre also eine definition zu beginn des paragraphen notwendig. besser wäre eine eindeutige benennung. das gleiche gilt übrigens auch für das öttv-handbuch, aber das wird nicht einmal mehr aktualisiert.
ungeklärt ist auch wann man noch von einer ankündigung sprechen kann im sinne der rechtzeitigkeit. eine halbe stunde vor matchbeginn noch rechtzeitig? wohl kaum. alles schon erlebt.
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